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Consulting Betriebsvorschriften

Gemäss Gütertransportverordnung, GüTV Ziffer 7 Art.33 müssen Anschliesser Betriebsvorschriften erlassen. Die rail4mation unterstützt Sie beim Überarbeiten oder Neuerstellen von Betriebsvorschriften für Ihre Anlage. Dazu gehört eine Begehung vor Ort. Wir erstellen die notwendigen Betriebsvorschriften gemäss Richtlinien des Bundes.

Wir beziehen alle Beteiligten mit ein, das heisst die Infrastruktur Betreibenden (ISB), an dem Ihr Anschluss angeschlossen ist (z.B. SBB; BLS etc.) sowie die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die Ihr Anschlussgleis benutzen. Dafür führen wir alle notwendigen administrative Schritte durch, inklusive Unterschriftenlauf und Abgabe beim BAV. 

Zu unserem Angebot gehören auch Audit auf Ihren Anlagen, nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf.

Sprachen: Deutsch

Preis: Nach Aufwand